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PPWR und Paletten: Was die neue EU-Verpackungsverordnung wirklich bedeutet

Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung. Viele unserer Kunden fragen: Was heißt das für meine Paletten? Die kurze Antwort: kein Grund zur Panik — und für gebrauchte Paletten sogar gute Nachrichten.

📅 Stand: August 2026 ⏱️ 8 Min. Lesezeit 📍 MS-Palettenhandel, Neuss

„Verpackungsverordnung" klingt erst einmal nach Kartons, Folien und Joghurtbechern. Doch die neue EU-Verordnung PPWR regelt zum ersten Mal auch Transportverpackungen im Geschäftsverkehr umfassend — und dazu gehören Paletten. Wer Paletten kauft, verkauft oder täglich im Einsatz hat, sollte die wichtigsten Punkte kennen. Wir haben sie hier einfach und ohne Juristendeutsch zusammengefasst — mit Quellen zum Nachlesen.

Ein Hinweis vorab: Dieser Beitrag erklärt die Verordnung aus Sicht eines Palettenhändlers und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte verweisen wir auf die verlinkten Quellen, Ihre IHK und die EPAL.

12.08.26
Seit diesem Tag gilt die PPWR in der ganzen EU
40 %
Mehrweg-Anteil, den Verwender von Transportverpackungen ab 2030 erreichen müssen
70 %
Mehrweg-Quote ab dem Jahr 2040
675+
Mio. Europaletten im offenen EPAL-Pool — dem Muster-Mehrwegsystem der EU

Was ist die PPWR? Die neue Verpackungsverordnung in drei Sätzen

Die PPWR („Packaging and Packaging Waste Regulation", offiziell Verordnung (EU) 2025/40) ist die neue europäische Verpackungsverordnung. Sie gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Ländern — ein eigenes deutsches Gesetz ist dafür nicht nötig, das bisherige Verpackungsgesetz wird angepasst. Ihr Ziel: weniger Verpackungsabfall, mehr Wiederverwendung und recyclingfähige Verpackungen — und zwar erstmals auch bei Transportverpackungen zwischen Unternehmen, also bei Paletten, Kisten und Ladungsträgern.

Wichtig zu wissen: Die Verordnung kommt in Stufen. Seit August 2026 gelten die Grundpflichten, die großen Weichenstellungen folgen 2028, 2030 und 2040:

Seit 12. August 2026 — Die PPWR gilt

Neu in Verkehr gebrachte Verpackungen — auch Paletten — brauchen eine EU-Konformitätserklärung (Art. 39 PPWR). Zuständig ist der Hersteller bzw. derjenige, der die Palette zum ersten Mal auf den EU-Markt bringt. Für alles, was vorher schon im Umlauf war, gilt Bestandsschutz.

Ab 2028 — Kennzeichnung

Verpackungen bekommen einheitliche Kennzeichnungen zur Materialzusammensetzung, damit sie richtig sortiert und recycelt werden können.

Ab 2030 — Mehrwegquote und Recyclingfähigkeit

Unternehmen, die Transportverpackungen verwenden, müssen mindestens 40 % Mehrweg einsetzen. Außerdem müssen alle Verpackungen recyclingfähig gestaltet sein, und für Kunststoffverpackungen gelten Rezyklat-Quoten.

Ab 2040 — Die Quote steigt

Die Mehrwegquote für Transportverpackungen steigt auf 70 %. Spätestens dann führt an funktionierenden Tausch- und Poolsystemen kein Weg mehr vorbei.

Neue Paletten: Die Konformitätserklärung kommt vom Hersteller

Seit dem 12. August 2026 gehört zu jeder neu in Verkehr gebrachten Palette eine EU-Konformitätserklärung. Sie bestätigt, dass die Palette die Anforderungen der PPWR erfüllt — etwa zur Recyclingfähigkeit und zu den enthaltenen Stoffen. Das klingt nach viel Bürokratie, ist in der Praxis für Palettenkäufer aber gut gelöst:

Für EPAL-Europaletten hat die EPAL pünktlich zum Stichtag fertige Konformitätserklärungen veröffentlicht — für die klassische Europalette und alle neun Typen der EPAL-CP-Paletten. Verwender bekommen die Erklärung von ihrem Lieferanten oder direkt bei der EPAL. Neuere EPAL-Paletten tragen zusätzlich einen QR-Code, der zum digitalen Palettenpass führt: Dort sind Konformitätserklärung, Produktions- und Recycling-Informationen hinterlegt — praktisch für Lieferdokumente und Audits.

Für Standardpaletten des HPE (etwa HC- und CP-Paletten) stellt der Bundesverband HPE ebenfalls Konformitätserklärungen bereit. Bei Einwegpaletten ohne Norm muss die Erklärung vom jeweiligen Hersteller kommen — hier lohnt es sich, beim Einkauf gezielt danach zu fragen. Wir liefern die passenden Unterlagen zu unseren Einwegpaletten selbstverständlich mit.

Kurz gesagt: Als Palettenkäufer müssen Sie keine eigenen Erklärungen schreiben. Sie müssen nur darauf achten, dass Ihr Lieferant sie mitliefert. Seriöse Händler tun das — fragen Sie einfach danach.

Gebrauchte Paletten: Die heimlichen Gewinner der PPWR

Jetzt zum wichtigsten Punkt für die Praxis — und zu einer guten Nachricht. Für gebrauchte Paletten gilt:

1. Bestandsschutz: Alle Verpackungen, die vor dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter verwendet, verkauft und aufgebraucht werden. Die Millionen Paletten, die heute in Deutschland zirkulieren, sind davon abgedeckt.

2. Die Pflichten treffen den Erstinverkehrbringer: Konformitätserklärung und Co. sind Sache dessen, der eine Palette zum ersten Mal auf den EU-Markt bringt. Eine gebrauchte Palette wurde schon einmal in Verkehr gebracht — ihr Weiterverkauf löst diese Pflichten grundsätzlich nicht erneut aus. Und bei EPAL-Paletten gilt die EPAL-Konformitätserklärung ohnehin für die Paletten im Tauschpool, auch nach fachgerechter Reparatur durch lizenzierte Betriebe.

3. Der offene Tauschpool ist genau das, was die EU will: Die EU-Kommission nennt in ihren offiziellen Erläuterungen zur PPWR (FAQ, 2. Fassung vom 3. August 2026) den offenen EPAL-Palettenpool ausdrücklich als Beispiel für ein Wiederverwendungssystem im Sinne der Verordnung. Das heißt: Wer gebrauchte Europaletten im Tauschsystem einsetzt, erfüllt die ab 2030 geltende Mehrwegquote quasi nebenbei — ohne geschlossenes Poolsystem, ohne Mietmodell, ohne Extra-Gebühren.

Dazu kommt die Reparatur: Jede fachgerecht reparierte Europalette bleibt im Kreislauf und zählt als Mehrweg. In unserer Werkstatt in Neuss arbeiten wir täglich beschädigte Europaletten und Gitterboxen auf — gelebte Kreislaufwirtschaft, lange bevor sie Pflicht wurde.

Paletten übrig? Geben Sie sie zurück in den Kreislauf.

Jede Palette, die Sie verkaufen statt entsorgen, zahlt auf die Wiederverwendungsziele der EU ein — und bringt Ihnen Geld. Wir kaufen gebrauchte Europaletten, Einwegpaletten und Gitterboxen an, auch defekte Ware. Kostenlose Abholung in ganz NRW.

Einwegpaletten: Kein Verbot — aber das Verhältnis zählt

Eine Sorge hören wir oft: „Werden Einwegpaletten jetzt verboten?" Die Antwort ist klar: Nein. Die PPWR verbietet Einwegpaletten nicht — weder heute noch 2030. Was sich ändert, ist das Verhältnis: Ab 2030 müssen mindestens 40 % der verwendeten Transportverpackungen Mehrweg sein, ab 2040 dann 70 %. Der Rest darf weiterhin Einweg bleiben.

Ein Beispiel macht es greifbar: Ein Betrieb nutzt 1.000 Paletten im Jahr — davon 300 Europaletten im Tauschsystem (Mehrweg) und 700 Einwegpaletten. Sein Mehrweg-Anteil liegt bei 30 %. Bis 2030 müsste er auf 40 % kommen, sprich: rund 100 Einwegpaletten durch Paletten im Tauschsystem ersetzen. Mehr verlangt die Verordnung nicht.

„Einwegpalette" heißt nicht Wegwerfpalette

Der Name führt in die Irre: Viele Einwegpaletten sind robust gebaut und werden in der Praxis mehrfach genutzt, weiterverkauft und wiederverwendet — wir kaufen und verkaufen selbst täglich gebrauchte Einwegpaletten. Das ist sinnvoll, spart Geld und bleibt selbstverständlich erlaubt.

Für die 40-%-Quote zählt allerdings nicht, wie oft eine Palette tatsächlich genutzt wird, sondern wie sie eingestuft ist: Als „Mehrweg" im Sinne der PPWR gilt nur eine Verpackung, die für viele Umläufe konzipiert wurde und in einem Wiederverwendungssystem läuft — wie die Europalette im offenen Tauschpool. Eine mehrfach genutzte Einwegpalette bleibt für die Quote rechnerisch „Einweg". Wer also gezielt auf die Quote hinarbeiten will, kommt am Tauschsystem nicht vorbei.

Für viele Einsatzzwecke bleiben Einwegpaletten auch künftig die richtige Wahl: beim Export außerhalb der EU, bei Sondermaßen oder wenn die Palette beim Empfänger verbleibt. Wer heute allerdings fast ausschließlich auf Einweg setzt, sollte die Zeit bis 2030 nutzen, um Schritt für Schritt mehr Mehrwegpaletten in den eigenen Bestand zu holen. Der günstigste Weg zu mehr Mehrweg sind übrigens gebrauchte Europaletten — sie kosten deutlich weniger als neue und erfüllen die Quote genauso.

Gut zu wissen: Bei den strengeren Mehrweg-Vorgaben für Transporte zwischen Unternehmen hat die EU-Kommission bereits nachjustiert — Umreifungsbänder und Wickelfolien zur Ladungssicherung wurden per Rechtsakt von der Mehrwegpflicht ausgenommen, weil es dafür schlicht keine praxistauglichen Mehrweg-Alternativen gibt. Die Details einzelner Vorgaben sind also noch in Bewegung; die Grundrichtung — mehr Wiederverwendung — steht aber fest.

PPWR und EUDR: Zwei Verordnungen, bitte nicht verwechseln

Neben der PPWR kommt Ende 2026 eine zweite EU-Verordnung auf die Holzbranche zu: die Entwaldungsverordnung (EUDR). Beide werden oft in einen Topf geworfen, regeln aber völlig verschiedene Dinge:

Die PPWR (seit 12.08.2026) regelt Verpackungen — Konformität, Recyclingfähigkeit, Mehrweg. Die EUDR (ab 30.12.2026 für größere Unternehmen, ab Mitte 2027 für kleine) regelt die Herkunft von Holz als Rohstoff und soll sicherstellen, dass dafür keine Wälder gerodet werden. Für Palettenverwender wichtig: Die EPAL hat bestätigt, dass Tausch und Verwendung von EPAL-Paletten von der EUDR nicht betroffen sind — die Pflichten treffen Hersteller und Importeure, nicht die Nutzer. Mehr zur Marktlage rund um Holzpreise und Verfügbarkeit lesen Sie in unserem Marktbericht Palettenmarkt 2026.

Was heißt das konkret für Ihr Unternehmen?

Wenn Sie Paletten kaufen

Lassen Sie sich bei neuen Paletten die Konformitätserklärung mitliefern — das ist seit August 2026 Standard und kostet nichts extra. Prüfen Sie in Ruhe, wie viele Ihrer Paletten heute Mehrweg sind und wie viele Einweg: Wie hoch ist Ihr Mehrweg-Anteil? Bis 2030 ist Zeit, aber wer früh umstellt, verteilt die Umstellung auf mehrere Jahre. Gebrauchte Europaletten im Tauschsystem sind dabei der einfachste und günstigste Hebel.

Wenn Sie Paletten übrig haben

Ihre gebrauchten Paletten sind wertvoller geworden — nicht nur wegen der aktuellen Marktlage, sondern auch, weil die EU Wiederverwendung fördert. Über unseren Palettenankauf kommen Ihre Bestände zurück in den Kreislauf. Auch defekte Paletten nehmen wir an und arbeiten sie auf.

Wenn Sie unsicher sind

Rufen Sie uns an. Wir sind keine Anwälte — aber wir wissen, welche Palette welche Anforderung erfüllt, welche Unterlagen Sie von uns bekommen und wie Sie Mehrweg- und Einwegpaletten sinnvoll kombinieren. Persönlich, aus Neuss, für ganz NRW.

Fazit

Die PPWR ist für Palettenverwender kein Schreckgespenst. Die Pflichten liegen größtenteils bei Herstellern und Lieferanten, gebrauchte Paletten genießen Bestandsschutz, und der offene Tauschpool gilt der EU als Vorbild. Wer auf gebrauchte Europaletten und einen zuverlässigen regionalen Partner setzt, erfüllt die neuen Regeln fast von allein — und spart dabei auch noch Geld.

Häufige Fragen — fünf schnelle Antworten

Gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) auch für Paletten?
Ja. Paletten gelten als Transportverpackung und fallen damit unter die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40). Die Verordnung gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Ländern und regelt erstmals auch Transportverpackungen im B2B-Bereich umfassend.
Brauche ich für gebrauchte Paletten eine Konformitätserklärung?
Grundsätzlich nein. Die Konformitätserklärung nach Art. 39 PPWR ist Sache des Herstellers bzw. des Erstinverkehrbringers — also desjenigen, der eine Palette zum ersten Mal auf den EU-Markt bringt. Gebrauchte Paletten wurden bereits in Verkehr gebracht, außerdem genießen Verpackungen von vor dem 12. August 2026 Bestandsschutz. Für EPAL-Europaletten stellt EPAL zusätzlich fertige Konformitätserklärungen bereit, die für Paletten im Tauschpool gelten.
Werden Einwegpaletten durch die PPWR verboten?
Nein. Die PPWR verbietet Einwegpaletten nicht. Ab 2030 gilt für Unternehmen, die Transportverpackungen verwenden, eine Mehrwegquote von mindestens 40 Prozent (ab 2040: 70 Prozent). Ein erheblicher Teil darf also weiterhin Einweg sein — und für Exporte außerhalb der EU bleiben Einwegpaletten ohnehin Standard. Gut zu wissen: Für die Quote zählt die Einstufung der Palette, nicht die tatsächliche Nutzung — auch eine mehrfach wiederverwendete Einwegpalette gilt rechnerisch als Einweg.
Was ist der Unterschied zwischen PPWR und EUDR?
Zwei verschiedene EU-Verordnungen: Die PPWR (Verpackungsverordnung) gilt seit 12. August 2026 und regelt Verpackungen inklusive Paletten. Die EUDR (Entwaldungsverordnung) betrifft die Herkunft von Holz als Rohstoff und gilt für größere Unternehmen ab 30. Dezember 2026. Der Tausch und die Verwendung von EPAL-Paletten sind von der EUDR laut EPAL nicht betroffen.
Was sollte ich jetzt konkret tun?
Erstens: Bei neuen Paletten die Konformitätserklärung vom Lieferanten mitliefern lassen. Zweitens: Das eigene Verhältnis von Mehrweg- zu Einwegpaletten prüfen — ab 2030 gilt die 40-%-Mehrwegquote, gebrauchte Europaletten im Tauschpool erfüllen sie bereits. Drittens: Überschüssige Paletten zurück in den Kreislauf geben — hier ein unverbindliches Ankaufs-Angebot anfordern.

Quellen zum Nachlesen

Alle Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen (Stand: 28. August 2026). Wir behaupten nichts selbst — bei Detailfragen gilt immer der Originaltext der Verordnung:

Fragen zur PPWR und Ihren Paletten?

Wir beraten Sie persönlich zu Konformitätserklärungen, zur Mehrwegquote und zur passenden Palette für Ihren Einsatz — direkt aus Neuss, in ganz NRW.